Ökostrom für Ihre Wärmeversorgung
Mit unserem Angebot „Mein Stadtwerke Strom Regio“ beziehen Sie umweltfreundlichen Strom aus der Region – ideal für Ihre Wärmepumpe.
Nutzen Sie unser Online-Bestellportal, um den optimalen Tarif für Ihren Energieverbrauch zu berechnen und direkt abzuschließen.
Unser Angebot - Mein Stadtwerke Strom Regio Wärmepumpe
Gültig ab 01.01.2026
Bestandsanlagen mit Inbetriebnahme vor dem 01.01.20241
1 Endpreise inkl. 19 % USt. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere Datenschutzrichtlinien.
Anlagen mit Inbetriebnahme nach dem 01.01.2024 (§14a EnWG, Modul 2)1
Für die Abrechnung mit separierter Messung müssen Sie Ihre Anlage zuvor bei Ihrem Netzbetreiber anmelden. Informationen dazu finden Sie für die Stadtwerke Coesfeld GmbH als Netzbetreiber hier . Ansonsten wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Netzbetreiber.
Netzorientierte Steuerung gemäß § 14a EnWG seit dem 1. Januar 2024
Seit dem 1. Januar 2024 müssen bestimmte elektrische Geräte wie Wärmepumpen so installiert werden, dass der Netzbetreiber sie bei Bedarf steuern kann. Ziel dieser Regelung ist es, die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten und Überlastungen zu vermeiden – ein wichtiger Schritt für eine sichere und zuverlässige Energiewende.
Betreiber solcher steuerbaren Geräte profitieren im Gegenzug von verringerten Netzentgelten im Vergleich zu den herkömmlichen Netzentgelten für Haushaltsstrom. Dafür stehen zwei unterschiedliche Tarifmodelle zur Auswahl. Für Anlagen, die bereits vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, gelten Übergangsregelungen bis Ende 2028.
Trotz reduzierter Netzentgelte sind die Kosten für steuerbare Verbrauchseinrichtungen aktuell höher, da frühere Sonderregelungen entfallen sind.
Erfahren Sie mehr zu Steuerbaren Verbrauchseinrichtungen.

Wissenswertes: Sonderregelung für Wärmepumpen-Strom
Bevorzugung bei der Verwendung von Strom für Wärmepumpen.
Umlagenreduzierung gemäß § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)
Seit dem 01. Januar 2023 profitieren Wärmepumpen von einer Reduzierung der Umlagen gemäß § 22 EnFG. Diese umfasst:
✔ KWK-Umlage: aktuell 0,275 ct/kWh netto (Stand: 01.01.2024)
✔ Offshore-Netzumlage: derzeit 0,656 ct/kWh (Stand: 01.01.2024)
Unter den unten genannten Voraussetzungen können diese Umlagen auf 0,00 ct/kWh gesenkt werden.
Hinweis: Die endgültige Zustimmung der Europäischen Union steht noch aus. Sobald diese vorliegt, wird die Umlagenbefreiung in unseren Tarifen berücksichtigt.
Bedingungen für die Umlagenreduzierung
Um von dieser Vergünstigung zu profitieren, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
✔ Der Stromverbrauch erfolgt ausschließlich in einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe.
✔ Die Wärmepumpe ist über einen separaten Zählpunkt mit dem Netz verbunden.
✔ Der Antragsteller ist kein Unternehmen in wirtschaftlicher Schieflage.*
✔ Gegen den Antragsteller liegen keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Unzulässigkeit einer Beihilfe vor.
1 Hinweis zu Unternehmen in Schwierigkeiten: Laut § 2 Nr. 20 EnFG gelten Unternehmen als "in Schwierigkeiten", wenn sie unter die EU-Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen (ABl. C 249 vom 31.07.2014) fallen. Falls Unsicherheiten bestehen, ob Ihr Unternehmen darunterfällt, wird empfohlen, rechtlichen Rat einzuholen.
Informationen zur Überprüfung der Umlagenreduktion
Um Ihnen die Reduzierung der Umlagen im Falle einer genehmigten Beihilfe weitergeben zu können, ist es notwendig, die Erfüllung der Kriterien gemäß § 22 EnFG zu überprüfen.
Wir bitten Sie daher, das entsprechende Formular auszufüllen, damit wir Ihren Anspruch auf die Umlagenreduktion prüfen können.
Angaben zur Prüfung der Umlagenreduzierung
Damit wir Ihnen im Falle einer beihilferechtlichen Genehmigung die Reduzierung der Umlagen weitergeben können, muss geprüft werden, ob die Voraussetzungen gemäß § 22 EnFG erfüllt sind.
Dazu bitten wir Sie, das Formular auszufüllen damit Ihr Anspruch auf die Umlagenreduzierung überprüft werden kann.
Mit einem * markierte Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.
Dokumente und Unterlagen zum Wärmestromtarif
Damit Ihr Wechsel zu unserem Wärmestrom reibungslos abläuft, stellen wir Ihnen hier alle wichtigen Unterlagen zum Download bereit.
Von der SEPA-Lastschriftvereinbarung über unsere AGB bis zu den Datenschutzbestimmungen – an dieser Stelle finden Sie alle Informationen, die für einen transparenten und rechtssicheren Vertragsabschluss notwendig sind. Laden Sie die Dokumente bequem herunter und verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Rechte und Pflichten.
Sepa-Mandat
AGB Strom teilsepariert (11.2024)
AGB Strom separiert (11.2024)
Datenschutzbestimmungen für Stromkunden (11.2024)
Widerrufsbelehrung & Muster-Widerrufsformular

So erreichen Sie uns
Wir freuen uns, Sie persönlich in unserem Service-Center zu begrüßen:
Stadtwerke Coesfeld
Dülmener Straße 80
48653 Coesfeld
Darüber hinaus sind wir auch telefonisch oder per Mail für Sie erreichbar:
+49 2541 92 92 92
kundenservice-coesfeld@emergy.de
