
Was versteht man unter einem Messkonzept?
Ein Messkonzept definiert, wie und an welchen Punkten elektrische Energieflüsse an einem Netzanschluss erfasst werden. Dies ist besonders relevant bei Anlagen mit Eigenerzeugung, steuerbaren Verbrauchseinrichtungen oder mehreren Verbrauchseinheiten innerhalb einer Anlage.
Es legt im Detail fest,
- welche Zähler installiert werden müssen,
- wie diese miteinander verschaltet sind und
- wie Netzbezug, Einspeisung und Eigenverbrauch voneinander abgegrenzt und gemessen werden.
Nur mit einem passenden, technisch abgestimmten Messkonzept lässt sich gewährleisten, dass
- sämtliche Strommengen korrekt bilanziert und abgerechnet werden (etwa für Netzbezug, Einspeisung oder Eigenverbrauch),
- gesetzliche Anforderungen nach EEG, KWKG, EnWG, MsbG und weiteren Vorgaben erfüllt werden,
- eine rechtskonforme Förderung – beispielsweise über Einspeisevergütungen – ermöglicht wird und
- die technischen Voraussetzungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG vorliegen.
Welche Arten von Messkonzepten gibt es?
Zur besseren Übersicht werden unsere Standard-Messkonzepte in zwei Hauptgruppen eingeteilt:
Messkonzepte für Erzeugungsanlagen
Dazu zählen alle Anlagen, die selbst Strom produzieren, wie etwa PV-Anlagen, Blockheizkraftwerke oder Batteriespeicher.
Messkonzepte für Bezugsanlagen
Für Anlagen ohne eigene Stromerzeugung, die jedoch steuerbare oder besondere Verbrauchseinrichtungen beinhalten.
Unsere Lösung: Standardisierte Messkonzepte zur einfachen Auswahl
Um den Anmeldeprozess für Sie so einfach wie möglich zu gestalten, stellen wir standardisierte Auswahlblätter zur Verfügung. Diese sogenannten Standard-Messkonzepte bilden die häufigsten Anwendungsfälle praxistauglich ab. In der Regel ist es daher nicht erforderlich, ein individuelles Messkonzept zu erstellen.
Nur in Ausnahmefällen – wenn Ihre Anlage deutlich vom Standard abweicht – ist ein sogenanntes Sondermesskonzept notwendig. Das ist beispielsweise der Fall bei:
- mehr als zwei Erzeugungsanlagen innerhalb einer Anschlussnutzeranlage
- Netzanschlüssen außerhalb der Niederspannungsebene
Die Auswahlblätter enthalten jeweils:
- eine schematische Darstellung der Zähleranordnung (inkl. Zählerarten)
- die zugehörigen Anwendungsfälle und Voraussetzungen
- ausfüllbare Felder für Ihre konkreten Anlagendaten
So funktioniert die Anmeldung mit dem Auswahlblatt:
Nutzen Sie unsere Übersichtstabelle, um schnell das richtige Messkonzept für Ihre Anlage zu ermitteln. Sie hilft Ihnen, die verschiedenen Varianten einfach zu vergleichen und die passende Lösung auszuwählen.
Tragen Sie alle erforderlichen Angaben sorgfältig in das Formular ein.
Die grau markierten Felder sind Pflichtangaben – sie werden für die technische Überprüfung benötigt.
Erforderliche Angaben:
Allgemeine Informationen:
- Adresse des Netzanschlusses
- Name und Anschrift des Anlagenbetreibers
- Kennzeichnung des Zählerplatzes (z. B. „1. OG rechts – Whg. 3“ oder „LP“ für Ladepunkt)
Angaben zur Erzeugungsanlage (falls vorhanden):
- Energieträger (z. B. Photovoltaik, solare Strahlungsenergie, Biomasse, Windenergie, Erdgas, andere Gase, Mineralöl)
- Anlagenleistung in Kilowatt (kW)
- Wirtschaftliches Inbetriebnahmedatum
Angaben zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen:
- Art der Anlage (z. B. Wärmepumpe, Ladepunkt, Speicherheizung)
Senden Sie das ausgefüllte Auswahlblatt gemeinsam mit dem Inbetriebsetzungs- oder Änderungsantrag an uns.
Die erforderlichen Formulare stehen Ihnen im Downloadbereich weiter unten zur Verfügung.
Nach Eingang prüfen wir Ihr Messkonzept auf Vollständigkeit, technische Machbarkeit und rechtliche Konformität.
Sollten Rückfragen oder Unklarheiten bestehen, nehmen wir direkt Kontakt mit Ihnen auf.
- Für jede Anschlussnutzeranlage ist das entsprechende Auswahlblatt zusammen mit dem Inbetriebsetzungs- oder Änderungsantrag einzureichen.
- Pro Netzanschluss (z. B. hinter einem Hausanschlusskasten) können mehrere Messkonzepte gleichzeitig gelten – etwa bei unterschiedlichen Wohneinheiten oder Nutzungsarten.
- Die Auswahl des Messkonzepts erfolgt durch den Anschlussnehmer bzw. Anlagenbetreiber in Abstimmung mit dem Elektroinstallateur oder Fachplaner.
- Der Netzbetreiber prüft das eingereichte Konzept auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen und technischen Vorgaben.
- Sollten Änderungen erforderlich sein, informieren wir Sie umgehend.
Hinweis:
Ein späterer Wechsel zu einem anderen Messkonzept kann bauliche Anpassungen an der Zähleranlage erforderlich machen. Bitte stimmen Sie sich daher frühzeitig während der Planungsphase mit uns ab.

Ansprechpartner
Das könnte Sie auch interessieren:
Hier gelangen Sie zu ähnlichen Themen, die Sie auch interessieren könnte: