Freistellungsbescheinigung gemäß § 48 EStG für Bauaufträge

Damit Bauleistungen ohne Abzug der Bauabzugsteuer gemäß § 48 EStG abgerechnet werden können, ist eine gültige Freistellungsbescheinigung erforderlich. Sie ermöglicht es, Zahlungen ohne den aktuell vorgesehenen Steuerabzug von 15 % durchzuführen.

Gültigkeitsdauer der Freistellungsbescheinigung

Um Ihnen eine zügige und reibungslose Abwicklung Ihrer Projekte zu ermöglichen, stellen wir Ihnen alle benötigten Unterlagen bereit. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine Freistellungsbescheinigung nicht unbegrenzt gültig ist. Daher sollte sie regelmäßig erneuert werden, damit Sie weiterhin vollständig von der steuerlichen Entlastung profitieren.

Transparente und sichere Prozesse für Ihr Bauvorhaben

Wir möchten Ihren administrativen Aufwand so gering wie möglich halten. Deshalb setzen wir auf klare Informationen und gut zugängliche Dokumente. Dadurch schaffen wir eine zuverlässige Basis für eine effiziente, rechtssichere und unkomplizierte Zusammenarbeit.