Das Bild zeigt einen Mann und eine Frau, die sich in einem Gespräch befinden und Dokumente durchsehen.

CO2-Rechner

Die Berechnung erfolgt anhand des jährlichen CO₂-Ausstoßes des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche – je höher der CO₂-Ausstoß, desto größer der Kostenanteil des Vermieters.

Mit dem CO₂-Kostenaufteilungsrechner können Sie die voraussichtlichen CO₂-Kosten ermitteln. Geben Sie die relevanten Daten ein, und das Tool liefert Ihnen eine Orientierungshilfe für Ihre individuelle Berechnung.

Hinweis: Die Ergebnisse sind als unverbindliche Schätzung zu verstehen und dienen lediglich als Richtwert. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben im Rechner wird nicht übernommen.

Die wichtigsten Eckpunkte

Zusammenfassung des Gesetzes zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG)

Geltungsbereich:
Das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG) betrifft brennstoffbetriebene Heizsysteme sowie Fernwärmeanschlüsse. Dazu zählen unter anderem:

✔ Gas-, Öl- und Kohleheizungen
✔ Fernwärmeheizungen

Nicht betroffen sind strombetriebene Heizsysteme wie Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen. Für diese entfällt die Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Vermieter und Mieter.

Ab wann tritt die Regelung in Kraft?
Die CO₂-Kostenaufteilung wird für die meisten Mieter und Vermieter ab 2024 relevant.

Welche Kunden sind betroffen?
Das Gesetz gilt für Haushalte, die Erdgas oder Fernwärme beziehen.

✔ Erdgas: Die aufgeteilten CO₂-Kosten sind auf Ihrer Gasrechnung ersichtlich.
✔ Fernwärme: Laut CO₂KostAufG müssen neben den CO₂-Kosten auch die heizwertbezogenen Emissionsfaktoren des jeweiligen Lieferjahres berücksichtigt werden.

Da diese Werte erst im Folgejahr vorliegen, erfolgt ihre Veröffentlichung beispielsweise für den Abrechnungszeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 erst im April 2024.