Unterlagen – Netzzugang & Netzentgelte
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen den Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag gemäß Beschluss der Bundesnetzagentur (BK6-20-160) bereit – inklusive Kontaktdatenblatt und Vereinbarung zum elektronischen Datenaustausch (EDI). Außerdem finden Sie hier das aktuelle Preisblatt unserer Netzentgelte sowie die Preisblätter der beiden vorherigen Jahre.
Letztverbraucher haben gemäß §19 Abs. 2 StromNEV unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf ein individuelles Netzentgelt. Hier können Sie unser Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV für die Jahre 2023, 2024 und 2025 herunterladen.
Hochlastzeitfenster 2026
Hochlastzeitfenster 2025
Hochlastzeitfenster 2024
Hochlastzeitfenster 2023

Preis für Mehr- / Mindermengen
Gemäß § 13 Abs. 3 StromNZV sind durch die Netzbetreiber einheitliche Preise für Mehr- und Mindermengen auf der Grundlage monatlicher Marktpreise zu berechnen und im Internet zu veröffentlichen.
Die Stadtwerke Coesfeld GmbH erstellt die Mehr-/Mindermengenabrechnung auf Grundlage der vom BDEW veröffentlichten Preise für Mehr- und Mindermengen.
