
Trinkwasserentnahme mit Standrohr: Wichtige Infos
Bei Verwendung eines Standrohres zur Trinkwasserentnahme ist nach Vorgabe des DVGW laut twin Nr. 15 vorzugehen. Eine Standrohrausgabe zur Trinkwasserversorgung erfolgt ausschließlich mittels eines Inbetriebsetzungsantrages eines zugelassenen Installationsbetriebs.
Die Standrohre können Sie montags bis freitags in der Zeit von 7:30 bis 9:30 Uhr oder nach telefonischer Absprache, abholen. Den Vertrag über die Vermietung schließen wir vor Ort mit Ihnen.
Weitere Informationen und die Preise für die Miete von Standrohren finden Sie unter den Downloads.
Häufige Fragen zur Standrohrmiete
Standrohre können bei den Stadtwerken Coesfeld für die zeitlich begrenzte Wasserentnahme aus öffentlichen Hydranten gemietet werden. Die Ausgabe erfolgt nach Prüfung des geplanten Verwendungszwecks. Die Ausgabe und spätere Rückgabe werden dokumentiert und schriftlich bestätigt.
Ein Standrohr eignet sich beispielsweise für:
- Baustellen
- Veranstaltungen
- Dach- und Fassadenreinigung
- Befüllung von Behältern
- Temporäre Wasserversorgung
Wird das entnommene Wasser anschließend als Trinkwasserversorgung weiterverteilt, müssen die geltenden Anforderungen des Trinkwasserschutzes eingehalten werden. Gegebenenfalls ist eine Bescheinigung eines zugelassenen Installationsunternehmens erforderlich.
Nein. Die Ausgabe von Standrohren zur unmittelbaren Kanalspülung ist aus hygienischen Gründen grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Wasserentnahme ist ausschließlich im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Coesfeld zulässig. Die Stadtwerke können die Nutzung auf bestimmte Hydranten beschränken oder einen konkreten Hydranten für die Wasserentnahme vorgeben.
Kosten und Abrechnung
Aktuell gelten folgende Preise:
Standrohrmiete: 3,20 € pro Tag
Mindestmiete: 60,00 €
Servicepauschale für Ausgabe und Rücknahme: 40,00 €
Wasserverbrauch: 2,08 € pro m³
Es gelten jeweils die aktuellen Standrohrtarife der Stadtwerke Coesfeld.
Derzeit wird keine Sicherheitsleistung erhoben. Die Stadtwerke behalten sich jedoch vor, in Einzelfällen eine Sicherheitsleistung zu verlangen.
Die Abrechnung erfolgt nach Rückgabe des Standrohres. Bei Langzeitmieten von mehr als drei Monaten erfolgt eine vierteljährliche Abrechnung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen.
Bedienung und Nutzung
Vor der Montage sind der Hydrant und die Umgebung von Schmutz zu reinigen. Anschließend muss der Hydrant zunächst gespült werden, bis das Wasser klar austritt. Erst danach darf das Standrohr montiert werden. Dies dient dem Schutz der Trinkwasserqualität.
Im Hydrantenschacht können sich Schmutzpartikel, Sand oder Ablagerungen befinden. Durch das Spülen wird sichergestellt, dass sauberes Trinkwasser entnommen wird und keine Verunreinigungen in angeschlossene Leitungen gelangen
Nein. Der Hydrant muss während der Wasserentnahme vollständig geöffnet bleiben. Die Wassermenge wird ausschließlich über das Ventil am Standrohr geregelt.
Es dürfen nur geeignete Schläuche mit DVGW-Prüfzeichen verwendet werden. Dadurch wird die Trinkwasserhygiene sichergestellt. Zertifikate zum Nachweis der Tauglichkeit sind beim Hersteller / Händler erhältlich und für eine Kontrolle durch das Gesundheitsamt vorzuhalten.
Gartenschläuche sind für diesen Einsatz nicht tauglich!
- Trinkwasserschläuche sowie Anschlusskupplungen müssen sich äußerlich von anderen unterscheiden und sind farblich (z. B. BLAU) als Trinkwasser zu kennzeichnen.
- Querverbindungen zwischen Schausteller / Verkaufswagen sind nicht zulässig.
- Maßnahmen zum Schutz vor Temperaturerhöhung und tägliche Kontrollen der oberirdisch verlegten und geschützten Leitungen auf Unversehrtheit erhöhen die hygienische Sicherheit.
- Die weiterführende Installation ist so auszuführen, dass keine schädlichen Auswirkungen auf die Trinkwasserqualität (Schutz vor Schmutzeintrag, Rücksaugung, stagnierendes Wasser oder Van-
dalismus) entstehen können. - Legen Sie Kupplungen, Armaturen und Verbindungsstücke nur auf eine saubere Unterlage (nicht
auf den Erdboden o. ä.) ab, damit eine Verschmutzung der trinkwasserbenetzten Bauteile ausgeschlossen ist. - Die Trinkwasserentnahmestelle (z. B. Zapfhahn mit Belüfter, Rückflussverhinderer und Schlauchverschraubung) ist durch einen freien Auslauf (mind. 25 cm über höchstem Wasserspiegel) abzusichern. Fest angeschlossene Geräte (z. B. Spülmaschine) dürfen nur an eine Einzelabsicherung bestehend aus Zapfventil mit Rückflussverhinderer, Rohrbelüfter oder Rohrtrenner angeschlossen werden.
- Nach der Demontage der Installation sind insbesondere die Leitungen vollständig zu entleeren und zu trocken. Je nach Erfordernis müssen die Bauteile zusätzlich desinfiziert werden. Anschließend sollten sie mit Stopfen / Kappen oder Blindkupplungen verschlossen und verschmutzungssicher gelagert werden.
- Trinkwasserleitungen müssen räumlich getrennt von Abwasserleitungen verlegt und auch gelagert
werden. Sie schließen damit eine Verwechselung oder gegenseitige Beeinflussung aus. Das Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld behält sich vor, während der Veranstaltung die Trinkwasseranlagen zu kontrollieren und ggf. Wasserproben zu entnehmen und zu untersuchen.
Quelle: Vorgaben für die Standrohrnutzung der Stadtwerke Coesfeld GmbH
Verkehrssicherung und Verantwortung
Der Mieter übernimmt die vollständige Verkehrssicherungspflicht. Dazu gehören beispielsweise:
- Absperrungen
- Leitkegel
- Schutz von Fußgängern
- Sicherung gegen Beschädigungen
- Sicherung gegen Diebstahl
Insbesondere bei Hydranten im Straßenbereich trägt der Nutzer die volle Verantwortung für die Absicherung.
Ja. Hydranten müssen jederzeit erreichbar bleiben, insbesondere für Feuerwehreinsätze. Fahrzeuge, Baumaterialien oder Geräte dürfen die Zugänglichkeit nicht beeinträchtigen.
Schutz des Trinkwassers
Da das Standrohr unmittelbar mit dem Trinkwassernetz verbunden wird, ist auf Sauberkeit zu achten:
- Öffnungen verschlossen halten
- Verschmutzungen vermeiden
- Sauber lagern
- Separat transportieren
- Vor Frost schützen
Das Standrohr muss jederzeit hygienisch einwandfrei gehalten werden.
Beim Füllen oder Spülen von Behältern muss ein freier Auslauf vorhanden sein. Dadurch wird verhindert, dass verunreinigtes Wasser in das Trinkwassernetz zurückfließen kann.
Frost, Schäden und Störungen
Bei Frost sollten Hydranten nur in Notfällen genutzt werden. Nach jeder Entnahme muss das Standrohr sofort entfernt und frostsicher gelagert werden. Entstehende Glatteisflächen sind unverzüglich abzusichern oder abzustreuen.
Falls nach dem Öffnen des Hydranten kein Wasser austritt, muss der Hydrant wieder geschlossen werden. Anschließend sollte umgehend der Entstörungsdienst der Stadtwerke Coesfeld informiert werden.
Der Nutzer haftet für Beschädigungen am Standrohr. Dazu zählen beispielsweise:
- Frostschäden
- Defekte Ventile
- Beschädigte Zähler
- Beschädigte Systemtrenner
- Verbogene Standrohre
- Abgebrochene Griffe oder Kupplungen
Die Kosten für Reparatur oder Ersatz werden dem Nutzer in Rechnung gestellt.
Wird ein Standrohr gestohlen oder geht verloren, muss der Nutzer den Wiederbeschaffungswert ersetzen. Deshalb empfehlen die Stadtwerke, Standrohre außerhalb der Arbeitszeiten abzubauen und sicher zu verwahren.
Rückgabe und Kontrolle
Ja. Bei längerer Mietdauer muss das Standrohr quartalsweise zur Prüfung und Zählerablesung vorgelegt werden. Die Termine liegen jeweils Mitte März, Juni, September und Dezember. Bei Nichtvorlage kann eine Vertragsstrafe erhoben werden.
Die Stadtwerke überprüfen unter anderem:
- Wasserzähler
- Dichtheit
- Systemtrenner
- Funktionsfähigkeit
- Trinkwasserhygiene
Dadurch wird die Betriebssicherheit und der Schutz des Trinkwassernetzes gewährleistet.
Bei der Rückgabe werden der Zählerstand erfasst, das Standrohr technisch geprüft und der tatsächliche Wasserverbrauch abgerechnet. Nach Abschluss der Prüfung erfolgt die Endabrechnung.
Ansprechpartner
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter aus dem Team Zählerwesen Gas/Wasser gern zur Verfügung.

