Ein stabiles Stromnetz sichern

Wissenswertes zu § 14a EnWG

Der Ausbau von Wärmepumpen, Ladestationen für E-Autos und Batteriespeichern spielt eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung der Klimaziele. Damit diese leistungsstarken Geräte in den kommenden Jahren ohne lange Wartezeiten ans Netz angeschlossen werden können, ist eine effiziente Integration ins Stromnetz erforderlich.

Deshalb hat die Bundesnetzagentur eine neue Regelung auf Grundlage von § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) eingeführt. Diese Neufassung erleichtert den Netzanschluss dieser Verbrauchseinrichtungen und beschleunigt die Prozesse. Gleichzeitig profitieren Betreiber von reduzierten Netzentgelten. Im Gegenzug müssen die Anlagen in Zeiten hoher Netzbelastung steuerbar sein, was bedeutet, dass ihre Leistungsaufnahme vorübergehend begrenzt werden kann.

Die wichtigsten Informationen - Kurz und knapp

Was bedeutet es wenn meine Anlage von dem Netzbetreiber gesteuert wird?

Um eine Überlastung des Stromnetzes zu vermeiden und die Stabilität der Versorgung zu gewährleisten, kann der Netzbetreiber bei Bedarf die Leistungsaufnahme steuerbarer Verbrauchseinrichtungen vorübergehend anpassen. Dies geschieht jedoch nur in Ausnahmesituationen, wenn es notwendig ist, das Netz zu entlasten. In manchen Fällen kann hierfür der Einbau spezieller Steuerungstechnik erforderlich sein.

Wichtig:
Ihre Zuverlässige Stromversorgung steht an erster Stelle. Damit Sie keine Einschränkungen im Alltag bemerken, wird stets eine Mindestleistung sichergestellt. Der übliche Stromverbrauch in Ihrem Haushalt bleibt davon unangetastet.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur neuen § 14a-Regelung