
Sponsoringleitfaden
Die Stadtwerke Coesfeld engagieren sich auf vielfältige Weise in der Region und fördern über Sponsoring zahlreiche Projekte und Initiativen. Unser Sponsoringleitfaden sorgt dabei für Transparenz und Nachvollziehbarkeit, sodass unsere Unterstützung klar strukturiert und fair vergeben wird.
Als lokal verwurzeltes Energieunternehmen fühlen wir, die Stadtwerke Coesfeld, uns sowohl unserer Stadt als auch unseren Kunden gegenüber in besonderer Verantwortung. Mit unserem Sponsoring setzen wir ein klares Zeichen gesellschaftlicher Verantwortung und möchten gleichzeitig einen nachhaltigen Marketing- und Kommunikationsnutzen erzielen – etwa durch Imagetransfer und Steigerung unserer Bekanntheit.
Die Rahmenbedingungen für Energieversorger haben sich in den letzten Jahren verändert, was den finanziellen Spielraum für zusätzliche Aktivitäten einschränkt. Als wirtschaftlich tätiges Unternehmen sind wir unseren Gesellschaftern verpflichtet, die uns anvertrauten Mittel sorgfältig und professionell einzusetzen. Gleichzeitig erwarten unsere Kunden, dass wir sparsam und effizient wirtschaften.
Vor diesem Hintergrund haben wir unser Sponsoring systematisch gestaltet und professionalisiert. Mit dem Leitfaden möchten wir sicherstellen, dass die verfügbaren Mittel fair, transparent und ausgewogen eingesetzt werden. Klare Regeln geben allen Antragstellern Orientierung darüber, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang eine Förderung möglich ist.
Stand: Januar 2021
Unsere Definition von Sponsoring
Für uns bedeutet Sponsoring die Unterstützung von Personen, Gruppen, Vereinen oder Institutionen – sei es durch finanzielle Mittel, Sachleistungen oder Dienstleistungen. Dabei verstehen wir Sponsoring als Partnerschaft auf Augenhöhe, die nach klaren und nachvollziehbaren Regeln erfolgt.
Fünf Ziele unseres Sponsorings
Regionale Verbundenheit zeigen
Wir sind fest mit der Stadt Coesfeld verwurzelt und bringen dies durch unser Engagement zum Ausdruck.Gesellschaftliches Engagement
Unser Sponsoring ist Ausdruck unserer Verantwortung und unseres Beitrags für das soziale und kulturelle Leben in der Region.Bekanntheit und Image stärken
Durch unsere Unterstützung möchten wir öffentliche Aufmerksamkeit erzeugen, unseren Bekanntheitsgrad erhöhen und die positive Wahrnehmung unseres Unternehmens fördern.Unterstützung von Produkten und Dienstleistungen
Unser Engagement hilft, die Bekanntheit unserer Angebote und Leistungen nachhaltig zu steigern.Kundenbindung fördern
Sponsoring ermöglicht es uns, Kontakte zu unseren Kundinnen und Kunden zu vertiefen und unsere Rolle als verlässlicher und fairer Partner zu stärken.
Gesellschaftliche Bereiche unseres Sponsorings
Wir fördern Projekte in folgenden Bereichen:
- Ökologie
- Kultur
- Sport
- Gesunde Ernährung
Besonders Projekte, die die Kinder- und Jugendförderung in den Mittelpunkt stellen, werden bevorzugt unterstützt.
Unsere 11 Grundsätze für Sponsoring
- Wir unterstützen nur Projekte, die zu unseren Zielsetzungen passen.
- Gefördert werden ausschließlich Projekte von unseren Kundinnen und Kunden.
- Das Projekt soll möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern in Borken zugutekommen – nicht nur einer kleinen Gruppe.
- Das Projekt muss innerhalb unseres Versorgungsgebiets stattfinden.
- Wir treten als branchenexklusiver Sponsor auf.
- Nur Projekte mit klarer und transparenter Mittelverwendung werden gefördert.
- Ihr Verein oder Ihre Initiative bleibt durch unsere Förderung unabhängig.
- Laufende Betriebsausgaben werden nicht unterstützt.
- Bereits abgeschlossene Projekte sind nicht förderfähig.
- Politische Parteien sowie weltanschauliche oder religiöse Organisationen werden nicht gefördert.
- Projektzusagen gelten grundsätzlich für ein Kalenderjahr oder – bei saisonübergreifenden Projekten – für eine Saison. Aus wiederholten Förderungen entsteht kein Anspruch auf zukünftige Unterstützung.
Jährlich stellen wir ein festes Budget für unsere Sponsoringmaßnahmen bereit. Sobald dieses Budget ausgeschöpft ist, können grundsätzlich keine weiteren Projekte mehr gefördert werden.
Um eine zeitnahe Bearbeitung der Anträge zu gewährleisten, gibt es zwei verbindliche Bewerbungstermine:
- Für Projekte im ersten Kalenderhalbjahr müssen die Anträge bis zum 31. Oktober eingereicht werden.
- Für Projekte im zweiten Kalenderhalbjahr ist die Frist der 30. April.
Die Entscheidungen über die Förderung werden jeweils bis zum 30. November für Projekte des ersten Halbjahres und bis zum 31. Mai für Projekte des zweiten Halbjahres getroffen. Alle Antragsteller werden anschließend zeitnah informiert.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich schriftlich über das von uns bereitgestellte Formular. Die Vergabe der Mittel erfolgt ausschließlich auf Basis des Antrags durch ein Vergabegremium.
Zwischen dem Sponsoring-Partner und uns wird eine schriftliche Vereinbarung geschlossen, die unser Engagement und die Leistungen des Partners klar regelt. Die Vereinbarung umfasst im Wesentlichen:
- Eine Präambel mit Projektbeschreibung und dem Zweck des Sponsorings
- Die Leistungen des Sponsors und des Sponsoring-Partners
- Die Zweckbindung der Mittel
- Vertragslaufzeit und Kündigungsbedingungen
- Dokumentation bzw. Nachweis der erbrachten Leistungen
- Voraussetzungen für einen möglichen Rückforderungsanspruch der Sponsoringmittel
Förderung gesucht? Wir unterstützen Ökologie, Kultur, Sport & gesunde Ernährung!
Entspricht Ihr Vorhaben unseren Sponsoring-Richtlinien, reichen Sie Ihren Antrag ganz einfach über unser nachstehendes benutzerfreundliches Online-Formular ein. Klicken Sie dazu auf "Antrag absenden".
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