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Wasserqualität

Mit regelmäßigen Untersuchungen unseres Trinkwassers und Kontrollen des Leitungsnetzes sorgen wir für eine hohe und gleichbleibende Qualität unseres Trinkwassers. Es kann unbedenklich für die Zubereitung von Säuglingsnahrung genutzt werden. 

Die "Trinkwasserverordnung" regelt die Qualitätsstandards des Trinkwassers. Gemäß § 16 Abs. 4 müssen wir als Wasserversorger bekannt geben, welche Zusatzstoffe wir dem Trinkwasser zugeben. Als zugelassene Stoffe werden im Wasserwerk Coesfeld bei der Trinkwasseraufbereitung Chlor, Calciumhydroxid, Quarzsand, Anthrazit und Kohlenstoffdioxid eingesetzt. Im Wasserwerk Lette kommen die zugelassenen Stoffe Chlor, Natriumhydroxid, Polyaluminiumchloridhydroxid, Quarzsand und Anthrazit zum Einsatz. 

Einen Auszug aus den Trinkwasseranalysen des Laborberichts finden Sie in dieser Tabelle:

Wasserwerte für Coesfeld und Lette

Mittelwerte für das Jahr 2023 aus der Analyse eines zertifizierten Labors

ParameterEinheitWertebereich
Wasserwerk Coesfeld
Wertebereich
Wasserwerk Lette
Grenzwert
nachTrinkwV1)
Wassertemperaturº C11,911,5-
elektrische Leitfähigkeit (bei 25°C)µS/cm5044622790
pH-Wert-7,87,96,5 bis 9,5
Basekapazität bis pH 8,2mmol/l0,140,09-
Säurekapazität bis pH 4,3mmol/l3,573,12-
Karbonathärteº dh9,88,8-
Gesamthärtemmol/l (°dH)1,83 (10,3)1,60 (9,0) 
Magnesiummg/l19,03,01-
Calciummg/l42,059,0-
Mangan gesamtmg/l<0,010<0,0100,050
Eisen gesamtmg/l<0,010<0,0100,200
Ammoniummg/l<0,020<0,0200,5
Aluminiummg/l0,010<0,0100,200
Natriummg/l28,830,1200
Nitratmg/l1,785,650
Nitritmg/l-<0,0200,10
Sulfatmg/l45,246,4250
Chloridmg/l24,519,5250
Fluoridmg/l0,11<0,101,5
TOC (organischer Kohlenstoff)mg/l1,42,2-
Uranmg/l<0,00010<0,000380,010
Bleimg/l<0,002<0,0020,010

µg = Mykrogramm (Millionstel Gramm)
mg = Milligramm (Tausendstel Gramm)

Die Beschaffenheit des gelieferten Trinkwassers kann sich zeitweise in gewissen Grenzen ändern, z.B. durch Schwankungen in der Rohwasserqualität, durch vorübergehende Umstellungen in der Aufbereitung, durch Versorgung aus einem anderen Wasserwerk oder durch den Einfluss von Transportleitungen. Die Vorgaben und Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wurden jedoch zu jedem Zeitpunkt eingehalten.

Eine Haftung aufgrund der Angaben von Mittelwerten wird daher ausdrücklich ausgeschlossen.

Wasserhärte

Härtebereich II - mittel

Zum Schutz der Gewässer vor Wasch- und Reinigungsmitteln hat der Gesetzgeber das Waschmittelgesetz (Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln) erlassen. Nach §9 dieses Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:

Das von uns gelieferte Trinkwasser entspricht im ganzen Versorgungsgebiet dem Härtebereich II (mittel). Bitte beachten Sie die auf dem Waschmittelpaket aufgedruckte Dosiervorschrift für den jeweiligen Härtebereich.

Ansprechpartner

Georg Wissen
Abteilungsleitung Bau/Betrieb Wasserwerke

 02863 9567-620
 g.wissen@emergy.de