Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft und regelt die Aufteilung der CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe zwischen Mietern und Vermietern. Die Kostenverteilung basiert auf dem jährlichen CO2-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche. Je höher der CO2-Ausstoß, desto größer ist der Kostenanteil für den Vermieter.
Um die zu erwartenden CO2-Kosten zu berechnen, können Sie den CO2-Kostenaufteilungsrechner verwenden. Geben Sie einfach die relevanten Daten ein, und das Tool liefert Ihnen ein beispielhaftes Ergebnis sowie eine Orientierungshilfe für Ihre individuelle Kostenkalkulation. Bitte beachten Sie, dass die berechneten Ergebnisse lediglich als grober Anhaltspunkt dienen und keine verbindliche Aussage darstellen. Für die Richtigkeit der Angaben im Rechner übernehmen wir keine Haftung.
Anwendungsbereich:
Das Gesetz gilt für brennstoffbetriebene Heizungen und Fernwärmeanschlüsse
(z. B. Gasheizungen, Ölheizungen, Kohleheizungen, Fernwärmeheizungen).
Strombetriebene Heizungen (z. B. Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen) sind nicht betroffen, daher werden hier keine CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt.
Zeitpunkt der Relevanz:
Die Aufteilung der CO2-Kosten wird für die meisten Mieter und Vermieter erst ab dem Jahr 2024 relevant.
Betroffene Kunden:
Das Gesetz betrifft Kunden, die Erdgas oder Fernwärme beziehen.
Erdgas:
Informationen zur Aufteilung der CO2-Kosten finden Sie auf Ihrer Erdgas-Rechnung.
Fernwärme:
Um die Informationspflichten nach dem CO2KostAufG zu erfüllen, müssen neben dem CO2-Preis auch der heizwertbezogene Emissionsfaktor aus dem Lieferjahr berücksichtigt werden.
Der Emissionsfaktor liegt erst im Folgejahr vor.
Zum Beispiel: Für den Abrechnungszeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 liegt der Emissionsfaktor erst im April des Folgejahres (also April 2024) vor.