Wenn Sie Trinkwasser für eine Baustelle, bei einem Straßenfest oder bei anderen Veranstaltungen benötigen, bieten wir Ihnen die Miete eines Standrohres an.
Bei Verwendung eines Standrohres zur Trinkwasserentnahme ist nach Vorgabe des DVGW laut twin Nr. 15 vorzugehen. Eine Standrohrausgabe zur Trinkwasserversorgung erfolgt ausschließlich mittels eines Inbetriebsetzungsantrages eines zugelassenen Installationsbetriebs.
Montag - Freitag | 07:30 Uhr - 09:30 Uhr |
Für Rückfragen stehen wir und die Fachleute des Gesundheitsamtes Ihnen gerne zur Verfügung:
02541 929-0 technische Beratung zum Standrohr
02541 929-0 Annahme von Störungsmeldungen
02541 18-5300