Wir erschließen Ihnen neue Sparpotenziale: Im Rahmen unseres Energieeffizienzprogramms Mein Stadtwerke Förderprogramm fördern wir umweltfreundliche Technologien für Ihren Haushalt. So profitieren Sie gleich doppelt: Denn durch den Einsatz energiesparender Geräte senken Sie zusätzlich Jahr für Jahr Ihre Energiekosten. Unser Förderprogramm unterstützt Sie mit festen Zuschüssen beim Kauf von Haushaltsgeräten wie Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Kühl- und Gefriergeräten bis hin zu Wäschetrocknern. Der Förderbetrag liegt bei 50,00 Euro. Sie erhalten von uns eine Förderung, solange die zur Verfügung stehenden Fördermittel ausreichen.
Haushaltsgerät | Förderprämie |
---|---|
Waschmaschine* | 50 Euro |
Geschirrspülmaschine* | 50 Euro |
Kühlschrank* | 50 Euro |
Gefriergerät* | 50 Euro |
Kühl-/Gefrierkombination* | 50 Euro |
Wärmepumpe-Wäschetrockner* | 50 Euro |
Erdgas-Wäschetrockner | 50 Euro |
*der ab 01.03.2021 gültigen Energieeffizienzklassen C oder besser |
Antragsberechtigt sind nur Privatpersonen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung alle für ihren Haushalt erhältlichen Energiearten (Strom und/oder Erdgas) von den Stadtwerken Coesfeld beziehen.
Die Förderung beschränkt sich auf maximal 1 Gerät pro Kunde im Kalenderjahr. Der Antrag auf Förderung muss spätestens 3 Monate nach Kauf des Förderobjektes erfolgen.
Gefördert werden die unter "Was wird gefördert?" genannten Haushaltsgeräte der ab 01.03.2021 gültigen Energieeffizienzklassen C oder besser.
Falls der Kunde bei der Antragsstellung seine Zahlungsverpflichtungen aus seinem Strom-, Erdgas-, Wärmeund/oder Trinkwasserlieferungsvertrag mit den Stadtwerken Coesfeld nicht vollständig erfüllt hat, ist eine Teilnahme am Förderprogramm ausgeschlossen.
Alle Förderprogramme der Stadtwerke Coesfeld sind finanziell begrenzt. Der Kunde erhält von den Stadtwerken Coesfeld nur dann die Auszahlung einer Förderung, sofern noch ausreichende Fördermittel vorhanden sind. Die Fördergelder werden nicht garantiert.
Ebenfalls sind die Unterlagen rechtzeitig und vollständig einzureichen. Die Anträge werden durch die Stadtwerke Coesfeld in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Nach Prüfung der Unterlagen wird der Förderbetrag der nächsten Jahresabrechnung als Bonus gutgeschrieben.
Die Stadtwerke Coesfeld haben das Recht zur Rückforderung der Fördergelder, wenn der Kunde mindestens einen seiner Energieverträge mit den Stadtwerken Coesfeld innerhalb von zwei Jahren kündigt oder die Förderung aufgrund falscher Angaben erlangt worden ist. Die zweijährige Frist beginnt mit Datum des Bestätigungsschreibens der Fördermittel an den Kunden. Mit der Unterzeichnung des Förderantrages erkennt der Kunde diesen Rückzahlungsanspruch an.
Die Stadtwerke Coesfeld behalten sich vor, Stichproben durch Ortsbesichtigungen nach Terminabsprache durchzuführen.
Das Förderprogramm endet mit Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Fördermittel. Die Stadtwerke Coesfeld behalten sich vor, das Förderprogramm jederzeit zu ändern oder einzustellen.
Über die Förderung wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel entschieden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht auch bei Erfüllung aller Fördervoraussetzungen nicht.
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