Hier ist angegeben, für welche Verbrauchsstelle Sie die Rechnung erhalten haben.
Mit Hilfe der Kundennummer können wir Sie als Person immer eindeutig identifizieren. So gibt es keine Verwechslung durch gleiche Namen oder Adressen.
Hier sind alle Vertragsdaten der gesamten Verbrauchsstelle hinterlegt.
Hier sehen Sie die den Verbrauch des Vorjahres. Diesen haben wir aus Ihrer Jahresabrechnung 2022 übernommen.
Falls Sie im letzten Jahr keine Abrechnung durch uns erhalten haben, finden Sie hier den Wert 0.
Hier finden Sie den Betrag, den Sie vor Zurechnung der Umsatzsteuer zahlen müssen.
Sie sind verpflichtet alle Dienstleistungen oder Güter zzgl. Umsatzsteuer zu zahlen. Für Strom beträgt diese zur Zeit 19%. Für Gas und Wasser liegt die Umsatzsteuer aktuell bei 7%.
Hinweis: Für Gas berücksichtigen wir ab dem 01.04.2024 einen Steuersatz von 19%.
Hier finden Sie den Nettobetrag addiert mit dem Wert der Umsatzsteuer.
Der Gesamtbetrag enthält die addierten Werte aller Energiearten, die Sie von uns beziehen.
Sollten Sie im vergangenen Jahr von den Energiepreisbremsen profitiert haben, finden Sie die Erstattungsbeträge zu Ihren Gunsten in den geleisteten Zahlungen Ihrer Jahresabrechnung wieder. Weitere Informationen finden Sie hier.
Sie haben durch die die geleisteten Abschläge bereits monatliche Zahlungen erbracht. Hier finden Sie die Summe aller geleisteten Abschläge des Jahres 2023. Diese werden mit unserer Forderung verrechnet. Sollte die Summe der Abschläge größer als unsere Forderung an Sie sein ergibt sich ein Guthaben auf Ihrem Kundenkonto. Sollte die Summe der Abschläge geringer als unsere Forderung sein, müssen Sie eine Nachzahlung leisten.
Sie haben ein Guthaben? Dann können Sie sich freuen. Durch die geleisteten Abschläge und einem geringeren Verbrauch müssen Sie keine Nachzahlung an uns leisten.
Sollten Sie eine Nachzahlung leisten müssen, haben die monatlichen Abschlagsbeträge nicht ausgereicht.
Bei Vertragsabschluss haben Sie uns mitgeteilt, wie Sie mit uns abrechnen möchten. Sollten Sie ein Sepa-Lastschriftmandat erteilt haben, buchen wir Ihnen Guthaben auf das hinterlegte Bankkonto zurück oder ziehen den fälligen Nachzahlungsbetrag ein.
Sollten Sie uns noch kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, können Sie dies schriftlich per E-Mail an unsere Service Adresse nachholen.
Hier finden Sie Ihren monatlichen Abschlagbetrag für die kommenden Monate im Jahr 2024. Dieser Abschlag ist auf Grundlage Ihres Verbrauchs 2023 und den Energiepreisen im Jahr 2024 errechnet.
Sie können Ihren Abschlag jederzeit eigenständig über das Kundenportal ändern. Weitere Informationen zum Abschlag finden Sie hier.
Den Gesambetrag aller Abschläge für die Energiearten finden Sie hier.
Sie sind verpflichtet alle Dienstleistungen oder Güter zzgl. Umsatzsteuer zu zahlen. Für Strom beträgt diese zur Zeit 19%. Für Gas berücksichtigen wir ab dem 01.04.2024 einen Steuersatz von 19% und für Wasser liegt die Umsatzsteuer aktuell bei 7%.
Hier finden Sie den Nettobetrag addiert mit dem Wert der Umsatzsteuer.
Wir teilen den Gesamtabschlag auf 11 Monate auf, sodass Sie einen gleichbleibenden monatlichen Abschlag haben mit dem Sie für das Jahr planen können.
An folgenden Terminen ist Ihr oben errechneter monatlicher Abschlag fällig.
Hier finden Sie eine detaillierte Aufstellung zu den Energiepreisbremsen. Der im vergangenen Jahr prognostizierte Verbrauch sowie der gedeckelte Energiepreis dienten lediglich der Ermittlung des Entlastungsbetrags. Da sie weder vertraglich noch gesetzlich Grundlage für die Abrechnung sind, werden diese Werte nicht auf der Rechnung aufgeführt.
In Ihrer Jahresrechnung haben wir wie gewohnt Ihren tatsächlichen Verbrauch sowie die vertraglich vereinbarten Preise abgerechnet.Weitere Informationen finden Sie hier.
Sie möchten Ihr Guthaben bei uns auszahlen lassen?
Kein Problem! Füllen Sie einfach das PDF-Formular aus und senden Sie es unterschrieben an uns zurück.
Wir kümmern uns schnellstmöglich um die Auszahlung Ihres Guthabens.
Bei Ihnen stehen aktuell herausfordernde Zeiten an? Hier finden Sie unsere Abwendungsvereinbarung:
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