Fragen zur Jahresabrechnung? Hier finden Sie verständliche Erklärungen zu den einzelnen Kostenpunkten, Antworten auf häufige Fragen und hilfreiche Informationen zu Ihrem Verbrauch. So behalten Sie den Überblick und verstehen Ihre Rechnung auf Anhieb.
Ja, der Abschlag kann über das Kundenportal geändert werden. Alternativ melden Sie sich gern telefonisch oder per Mail in unserem Servicecenter.
Sollte die Abrechnung eine widererwartend hohe Nachzahlung ergeben, finden wir gemeinsam eine Lösung. Bitte melden Sie sich hierzu telefonisch oder persönlich in unserem Kundencenter.
Sollte auf Ihrer Abrechung keine Bankverbindung angegeben sein, auf die wir die Auszahlung des Guthabens tätigen teilen Sie uns Ihre Bankverbindung bitte schriftlich per Mail mit.
Dieses Formular sollten Sie dabei anfügen. Bankverbindung
Sollte ihr Vertrag die Erstlaufzeit beendet haben und es gibt preisgünstigere Angebote haben Sie über die Tarifwechselstrecke die Möglichkeit in das aktuelle Angebot zu wechseln. Für den Wechsel benötigen Sie lediglich Ihre Kunden- und Zählernummer. Diese finden Sie auf der Abrechung.
Der Abschlagsbetrag wird anhand des Jahresverbrauchs aus dem vergangenem Jahr und der aktuell geltenenden Preise berechnet.
Ja, das ist es. Sofern wir keine Bankverbindung von Ihnen haben, werden wir das Guthaben mit den folgenden Abschlägen verrechnen.
Nein. Eine Barauszahlung des Guthabens ist nicht möglich.
Hier ist angegeben, für welche Verbrauchsstelle Sie die Rechnung erhalten haben.
Mit Hilfe der Kundennummer können wir Sie als Person immer eindeutig identifizieren. So gibt es keine Verwechslung durch gleiche Namen oder Adressen.
Hier sind alle Vertragsdaten der gesamten Verbrauchsstelle hinterlegt.
Hier sehen Sie die den Verbrauch des Vorjahres. Diesen haben wir aus Ihrer Jahresabrechnung 2023 übernommen.
Falls Sie im letzten Jahr keine Abrechnung durch uns erhalten haben, finden Sie hier den Wert 0.
Hier finden Sie den Betrag, den Sie vor Zurechnung der Umsatzsteuer zahlen müssen.
Sie sind verpflichtet alle Dienstleistungen oder Güter zzgl. Umsatzsteuer zu zahlen. Für Strom beträgt diese zur Zeit 19%. Für Gas und Wasser liegt die Umsatzsteuer aktuell bei 7%.
Hinweis: Für Gas berücksichtigen wir ab dem 01.04.2024 einen Steuersatz von 19%.
Hier finden Sie den Nettobetrag addiert mit dem Wert der Umsatzsteuer.
Der Gesamtbetrag enthält die addierten Werte aller Energiearten, die Sie von uns beziehen.
Sie haben durch die die geleisteten Abschläge bereits monatliche Zahlungen erbracht. Hier finden Sie die Summe aller geleisteten Abschläge des Jahres 2024. Diese werden mit unserer Forderung verrechnet. Sollte die Summe der Abschläge größer als unsere Forderung an Sie sein ergibt sich ein Guthaben auf Ihrem Kundenkonto. Sollte die Summe der Abschläge geringer als unsere Forderung sein, müssen Sie eine Nachzahlung leisten.
Sie haben ein Guthaben? Dann können Sie sich freuen. Durch die geleisteten Abschläge und einem geringeren Verbrauch müssen Sie keine Nachzahlung an uns leisten.
Sollten Sie eine Nachzahlung leisten müssen, haben die monatlichen Abschlagsbeträge nicht ausgereicht.
Bei Vertragsabschluss haben Sie uns mitgeteilt, wie Sie mit uns abrechnen möchten. Sollten Sie ein Sepa-Lastschriftmandat erteilt haben, buchen wir Ihnen Guthaben auf das hinterlegte Bankkonto zurück oder ziehen den fälligen Nachzahlungsbetrag ein.
Sollten Sie uns noch kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, können Sie dies schriftlich per E-Mail an unsere Service Adresse nachholen.
Hier finden Sie Ihren monatlichen Abschlagbetrag für die kommenden Monate im Jahr 2025. Dieser Abschlag ist auf Grundlage Ihres Verbrauchs 2024 und den Energiepreisen im Jahr 2025 errechnet.
Sie können Ihren Abschlag jederzeit eigenständig über das Kundenportal ändern. Weitere Informationen zum Abschlag finden Sie hier.
Den Gesambetrag aller Abschläge für die Energiearten finden Sie hier.
Sie sind verpflichtet alle Dienstleistungen oder Güter zzgl. Umsatzsteuer zu zahlen. Für Strom und Gas beträgt diese zur Zeit 19%. Für Wasser liegt die Umsatzsteuer aktuell bei 7%.
Hinweis: Zum 01.04.2024 wurde Umsatzsteuer von 7% auf 19% angehoben. Die haben wir in Ihren Rechnungen berücksichtig.
Hier finden Sie den Nettobetrag addiert mit dem Wert der Umsatzsteuer.
Wir teilen den Gesamtabschlag auf 11 Monate auf, sodass Sie einen gleichbleibenden monatlichen Abschlag haben mit dem Sie für das Jahr planen können.
An folgenden Terminen ist Ihr oben errechneter monatlicher Abschlag fällig.
Bei Ihnen stehen aktuell herausfordernde Zeiten an? Hier finden Sie unsere Abwendungsvereinbarung:
Sie möchten Ihr Guthaben bei uns auszahlen lassen?
Kein Problem! Füllen Sie einfach das PDF-Formular aus und senden Sie es unterschrieben an uns zurück.
Wir kümmern uns schnellstmöglich um die Auszahlung Ihres Guthabens.
Service Center
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