Hier finden Sie Informationen über verfügbare Techniken, zum Rollout von Smart Metern und unsere Preise für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG).
Laut des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) ist der Startschuss zum Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen am 01.01.2017 gefallen.
Der Gesetzgeber weist im § 30 MsbG darauf hin, dass ein Einbau von intelligenten Messsystemen erst dann (technisch) möglich ist, wenn drei voneinander unabhängige Unternehmen eine zum Schutz der Datensicherheit zertifizierte Kommunikationseinheit (Gateway) auf dem Markt anbieten können.
Diese Voraussetzung der Verfügbarkeit von zertifizierten Kommunikationseinheiten ist seit der Veröffentlichung der „Allgemeinverfügung zur Feststellung der technischen Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme“ zum 31.01.2020 gegeben. Somit ist in unserer Region der Startschuss für den Einbau intelligenter Messsysteme gefallen.
Der sukzessive Umbau der betroffenen Anlagen auf intelligente Messsysteme soll ab dem Jahr 2021 starten.
Moderne Messeinrichtungen hingegen werden bereits seit dem Jahr 2018 bei unseren Kunden eingebaut, um den Forderungen des Messstellenbetriebsgesetzes gerecht zu werden.
Bei Fragen zum Thema Verfügbarkeit der Technik oder anderen Fragen rund um den Stand des neuen Messstellenbetriebes nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Am 2. September 2016 ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Kraft getreten. Dieses regelt den Messstellenbetrieb im Energiebereich und sieht insbesondere die schrittweise Ausstattung der Letztverbraucher und Anlagenbetreiber mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ab 2017 vor.
Die stetig steigende, stark schwankende und vorrangig einspeisende Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erfordert es, Stromerzeugung, Stromnetze und Stromverbrauch effizient und intelligent miteinander zu verknüpfen und gleichwohl mit dem sich ändernden Verbrauchsverhalten auszubalancieren.
Die Netze sollen stabil gesteuert und der erneuerbare Strom dorthin transportiert werden, wo er verbraucht wird.
Intelligente Messsysteme bilden die Basisinfrastruktur zum Aufbau solcher intelligenter Netze.
Der Messstellenbetrieb für digitale Messtechnik ist Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Die Stadtwerke Coesfeld GmbH nimmt als Betreiber des Energieversorgungsnetzes in ihrem Netzgebiet die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers wahr und ist somit für die Installation der modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsysteme verantwortlich.
Eine moderne Messeinrichtung ist eine Messeinrichtung, die den tatsächlichen Stromverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt. Sie kann mit Hilfe eines Smart-Meter-Gateways sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden.
Ein intelligentes Messsystem ist eine über ein Smart-Meter-Gateway in ein Kommunikationsnetz eingebundene moderne Messeinrichtung und bildet den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit ab.
Neben der Einbindung in das Netz gewährt das Smart-Meter-Gateway den Datenschutz und die Datensicherheit sowie die Erfassung, die Verarbeitung und Versendung von Daten.
Mit einem intelligenten Messsystem kann der Letztverbraucher seinen Energieverbrauch besser beurteilen und Maßnahmen zur Energieeinsparung treffen.
Nach dem Messstellenbetriebsgesetz sind Zählpunkte von Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 kWh sowie Einspeiseanlagen mit mehr als 7 kW installierter Leistung mit intelligenten Messsystemen verpflichtend auszustatten. Diese Ausstattungspflicht betrifft auch Letztverbraucher, die mit dem Netzbetreiber eine Vereinbarung über steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG geschlossen haben.
Der grundzuständige Messstellenbetreiber kann Letztverbraucher und Einspeiseanlagen auch unterhalb der oben genannten Grenzwerte optional mit intelligenten Messsystemen ausstatten.
Von der Umbauverpflichtung im Netzgebiet der Stadtwerke Coesfeld GmbH sind insgesamt ca. 21.000 Zählpunkte betroffen.
Gemäß Messstellenbetriebsgesetz werden die im Netzgebiet der Stadtwerke Coesfeld GmbH betroffenen Netzkunden mit einer Vorlaufzeit von drei Monaten über den vorgesehenen Einbau moderner Messeinrichtungen bzw. intelligenter Messsysteme schriftlich informiert.
„Die Entgelte für den grundzuständigen Messstellenbetrieb gemäß Messstellenbetriebsgesetz“ für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen können dem Preisblatt auf unserer Homepage entnommen werden. Sie finden den Link unterhalb dieses Textes unter "Download".
Die im Preisblatt enthaltenen Preise für digitale Messtechnik beinhalten sowohl Standard- als auch Zusatzleistungen nach § 35 MsbG:
Für den Fall, dass Sie nur die Messdienstleistung durchführen möchten, gilt der Messrahmenvertrag der Bundesnetzagentur.
Elmar Huesmann
02863 9567-730
e.huesmann@emergy.de