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1 - Verbrauchsstelle
Hier ist angegeben, für welche Verbrauchsstelle Sie die Rechnung erhalten haben.
2 - Kundennummer
Mit Hilfe der Kundennummer können wir Sie als Person immer eindeutig identifizieren. So gibt es keine Verwechslung durch gleiche Namen oder Adressen.
3 - Verbrauchsstellennummer
Hier sind alle Vertragsdaten der gesamten Verbrauchsstelle hinterlegt.
4 - Vorjahresverbrauch
Hier sehen Sie die den Verbrauch des Vorjahres. Diesen haben wir aus Ihrer Jahresabrechnung 2021 übernommen.
Falls Sie im letzten Jahr keine Abrechnung durch uns erhalten haben, finden Sie hier den Wert 0.
5 - Nettobetrag
Hier finden Sie den Betrag, den Sie vor Zurechnung der Umsatzsteuer zahlen müssen.
6 - Umsatzsteuer (USt.)
Sie sind verpflichtet alle Dienstleistungen oder Güter zzgl. Umsatzsteuer zu zahlen. Für Strom beträgt diese zur Zeit 19%. Für Gas und Wasser liegt die Umsatzsteuer aktuell bei 7%.
7 - Betrag
Hier finden Sie den Nettobetrag addiert mit dem Wert der Umsatzsteuer.
8 -Schmutzwasser / Niederschlagswasser
Hier finden Sie die Gebühren der Stadt Coesfeld für das Schmutzwasser und das Niederschlagswasser. Der Gebührenbescheid liegt der Jahresabrechnung bei.
9 - Gesamtbetrag
Der Gesamtbetrag enthält die addierten Werte aller Energiearten, die Sie von uns beziehen.
10 - Soforthilfe
Die Bundesregierung hat aufgrund der Energiekrise ein Entlastungspaket geschnürt. Die Soforthilfe ist Teil dieses Gesetzes. Sofern Sie einen Gasverbrauch von unter 1,5 Mio. kWh im Jahr haben, übernimmt der Staat Ihren Abschlag für den Dezember 2022. Weitere Informationen finden Sie hier.
11 - Abschlagsbetrag
Sie haben durch die die geleisteten Abschläge bereits monatliche Zahlungen erbracht. Hier finden Sie die Summe aller geleisteten Abschläge des Jahres 2022. Diese werden mit unserer Forderung verrechnet. Sollte die Summe der Abschläge größer als unsere Forderung an Sie sein ergibt sich ein Guthaben auf Ihrem Kundenkonto. Sollte die Summer der Abschläge geringer als unsere Forderung sein müssen Sie eine Nachzahlung leisten.
12 - Guthaben / Nachzahlung
Sie haben ein Guthaben? Dann können Sie sich freuen. Durch die geleisteten Abschläge und einem geringeren Verbrauch müssen Sie keine Nachzahlung an uns leisten.
Sollten Sie eine Nachzahlung leisten müssen, haben die monatlichen Abschlagsbeträge nicht ausgereicht.
13 - Zahlungsmodalitäten
Bei Vertragsabschluss haben Sie uns mitgeteilt, wie Sie mit uns abrechnen möchten. Sollten Sie ein Sepa-Lastschriftmandat erteilt haben buchen wir Ihnen Guthaben auf das hinterlegte Bankkonto zurück oder ziehen den fälligen Nachzahlungsbetrag ein.
Sollten Sie Ihren Abschlag monatlich an uns überweisen oder bar zahlen, lesen Sie nach, wie Sie den fälligen Nachzahlungsbetrag an uns leisten können.