Mit unserem Wärmestrom sichern Sie sich jetzt einen fairen Ökostromtarif. Der "Mein Stadtwerke Strom Regio" versorgt auch Ihre Wärmepumpe oder Ihre Nachtspeicheröfen mit regionaler Energie.
Über unsere Bestellstrecke können Sie den passenden Tarif genau berechnen und direkt abschließen.
Arbeitspreis HT | 23,52 ct/kWh (brutto) |
---|---|
Grundpreis | 8,81 €/Monat (brutto) |
Arbeitspreis HT | 24,43 ct/kWh (brutto) |
---|---|
Grundpreis | 8,81 €/Monat (brutto) |
*Endpreise inkl. 19% USt. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere Datenschutzrichtlinien.
Die dargstellte Preise beziehen sich auf die Kosten des Netzbetreibers Stadtwerke Coesfeld GmbH. Bei Vertragsabschluss in anderen Netzgebieten kann der Preis abweichen. (siehe Preisblatt)
Seit dem 1. Januar 2024 müssen bestimmte elektrische Geräte wie Wärmepumpen so installiert werden, dass der Netzbetreiber sie bei Bedarf steuern kann. Ziel dieser Regelung ist es, die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten und Überlastungen zu vermeiden – ein wichtiger Schritt für eine sichere und zuverlässige Energiewende.
Betreiber solcher steuerbaren Geräte profitieren im Gegenzug von verringerten Netzentgelten im Vergleich zu den herkömlichen Netzentgelten für Strom. Dafür stehen zwei unterschiedliche Tarifmodelle zur Auswahl. Für Anlagen, die bereits vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, gelten Übergangsregelungen bis Ende 2028.
Erfahren Sie, welche Auswirkungen diese Neuerungen für Sie haben und wie Sie durch die neuen Vorgaben finanziell profitieren können.
Arbeitspreis HT | 38,32 ct/kWh (brutto) |
---|---|
Arbeitspreis NT | 29,99 ct/kWh (brutto) |
Grundpreis | 14,88 €/Monat (brutto) |
*Endpreise inkl. 19% USt. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere Datenschutzrichtlinien.
Umlagen-Reduzierung für Wärmepumpen nach §22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)
Seit dem 01.01.2023 gilt für die Strombelieferung von Wärmepumpen nach § 22 des Energiefinanzierungsgesetz (ENFG) die Herabsetzung
unter den nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen auf null (0,00 ct/kWh).
Allerdings hat die Europäische Union noch keine Genehmigung für diese Änderung erteilt. Sobald dies erfolgt, können wir dieses Privileg auch bei unseren Angeboten berücksichtigen.
* Als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ definiert § 2 Nr. 20 EnFG „ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinn der Mitteilung der Kommission - Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. C 249 vom 31.7.2014)“ – sofern Sie Anlass zu Zweifeln haben, ob Ihr Unternehmen unter diese Definition fällt, sollten Sie Rechtsrat einholen.
Damit wir Ihnen im Falle einer beihilferechtlichen Genehmigung die Reduzierung der Umlagen weitergeben können, muss geprüft werden, ob die Voraussetzungen gemäß § 22 EnFG erfüllt sind.
Dazu bitten wir Sie, das Formular auszufüllen damit Ihr Anspruch auf die Umlagenreduzierung überprüft werden kann.
Service Center
Dülmener Straße 80
02541 92 92 92
kundenservice-coesfeld@emergy.de