Der umfassende Einbau intelligenter Messsysteme – der sogenannte Smart-Meter-Rollout – spielt eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der Energiewende. Nach den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) sind Messstellenbetreiber ermächtigt und unter bestimmten Bedingungen sogar verpflichtet, moderne Messeinrichtungen in Haushalten und Betrieben zu installieren. Doch was genau bedeutet das für Verbraucher? Welche Vorteile ergeben sich daraus? Und wie läuft die Einführung konkret ab?
In den nächsten Abschnitten geben wir Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den Smart-Meter-Rollout und erläutern, welche Veränderungen auf Sie zukommen.
Ein intelligentes Messsystem setzt sich aus zwei wesentlichen Komponenten zusammen: einem digitalen Stromzähler und einem sogenannten Smart-Meter-Gateway. Letzteres dient dazu, die vom Zähler aufgezeichneten Verbrauchsdaten sicher zu verschlüsseln und über eine mobile Datenverbindung an den Netzbetreiber zu senden.
Diese Echtzeit-Datenübertragung ermöglicht es, Netzengpässe frühzeitig zu erkennen und das Stromnetz effizienter zu steuern. Damit leistet das Smart-Meter-System einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung der Energieinfrastruktur und sorgt für ein stabiles, zukunftsorientiertes Stromnetz.
Eine manuelle Ablesung Ihres Stromzählers ist künftig nicht mehr erforderlich – die Erfassung erfolgt automatisch. Dadurch wird eine präzisere Abrechnung sichergestellt. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihren Energieverbrauch jederzeit im Blick zu behalten und somit gezielt Einsparpotenziale zu nutzen.
Dank eines Smart Meters haben Sie die Möglichkeit, von variablen Stromtarifen zu profitieren, die sich je nach Tageszeit oder Netzauslastung positiv auf Ihre Energiekosten auswirken können.
Hier finden Sie mehr Informationen: Dynamischer Tarif
Das intelligente System unterstützt den Netzbetreiber dabei, das Stromnetz effektiv zu überwachen und potenzielle Engpässe frühzeitig zu identifizieren, wodurch die Versorgungssicherheit erhöht wird.
Smart Meter bilden die Basis für zukünftige Innovationen in der Energieversorgung.
Ein Smart-Meter-Gateway ist eine Kommunikationseinheit, die mit dem Zähler verbunden wird. Mithilfe des Smart-Meter-Gateways und einer Mobilfunk-Antenne können Ihre Messdaten verschlüsselt versendet werden. Der Verantwortliche technische Betreiber nennt sich Smart-Meter-Gateway-Administrator.
Der Smart-Meter-Gateway-Administrator sowie das Smart-Meter-Gateway sind zertifiziert durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Ein Überspannungsschutz schützt nachgeschaltete Geräte vor plötzlichen Spannungsspitzen, welche zum Beispiel durch einen Blitzeinschlag oder durch Schaltvorgänge im Netz verursacht werden können. Um den sicheren Betrieb eines Smart-Meter-Gateways zu garantieren, muss ein Überspannungsschutz im NAR („vor/unter dem Zähler“) vorhanden sein. Zusätzlich wird auch ihre Hausinstallation durch den Überspannungsschutz vor Spannungsspitzen geschützt.
Damit wir unser Stromnetz überwachen und schützen können, ist ein stabiler Mobilfunkempfang unerlässlich. Unser Monteur wird in diesem Zuge mehrere Mobilfunkmessungen durchführen, um die Empfangsqualität zu überprüfen. Alle weiteren Informationen erhalten Sie beim Vor-Ort-Termin.
Nein.
Es befindet sich keine Abschaltmöglichkeit im Zähler.
Damit ein sicherer Betrieb des intelligenten Messsystems gewährleistet ist, stellen wir technische Mindestanforderungen an Ihre Verteilung. Daraus folgt, dass wir für einen sicheren Betrieb des Gateways zwingend einen Überspannungsschutz im NAR („vor dem Zähler“) fordern müssen. Ältere Verteilung (meistens vor 1977 – „schwarze Kisten“) erfüllen meistens nicht die Anforderungen, um ein intelligentes Messsystem zu verbauen und müssen durch einen Installateur erneuert werden.
Sie können bei uns eine Befundprüfung beantragen. Der Zähler wird bei Ihnen ausgetauscht und bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle überprüft. Falls die Überprüfung ergibt, dass der Zähler nicht in Ordnung ist, übernehmen wir die Kosten für die Prüfung. Die Kosten für eine Befundprüfung kann bei uns angefragt werden.
Um unsere gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, müssen wir in Zukunft alle Messstellen mit einem Verbrauch von über 6.000 kWh, sowie alle Messstellen mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung und alle Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung über 7 kW mit einem intelligenten Messsystem ausstatten. Es kann nötig sein, in Zukunft weitere Messstellen mit einem intelligenten Messsystem auszustatten.
Nein.
Weder als Anschlussnutzender (z.B. Mieter, Eigentümer) noch als anschlussnehmende Person (z.B. Vermieter, Eigentümer) können Sie den Einbau widersprechen.
Wenn Sie feststellen, dass Ihre Verteilung nicht den Anforderungen erfüllt, sollten sie mit einem Elektroinstallateur Rücksprache halten, welche Änderungen vorgenommen werden müssen. In vielen Fällen reicht ein Nachrüsten des Überspannungsschutzes aus, um die Mindestanforderungen für das intelligente Messsystem zu erfüllen. Falls Sie eine „schwarze Verteilung“ besitzen (Zählerverteilung, die häufig vor 1977 installiert wurde), ist es sehr wahrscheinlich, dass der Zählerschrank ersetzt und auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden muss.
Die meisten Elektroinstallateure können Ihnen Auskunft darüber geben, ob Ihre Verteilung den Ansprüchen an ein intelleigentes Messsystem entspricht.
In den meisten Fällen verlangen wir in diesem Zusammenhang die Installation einer Außenantenne. Diese wird Ihnen beim Zählereinbautermin übergeben, und der Anschlussnehmer (Eigentümer) ist dafür verantwortlich, den Einbau der Außenantenne vorzunehmen. Voraussichtlich wird in diesem Zuge ein weiterer Termin zum Zählereinbau vereinbart.
Das Entgelt für ein intelligentes Messsystem richtet sich nach dem jeweiligen Anwendungsfall. Kriterien sind unter anderem der Jahresstromverbrauch, eine vorhandene Erzeugungsanlage oder einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung. Ob und in welcher Form sich der Grundpreis verändert, hängt von Ihrem Stromlieferanten ab. Die Kosten für den Messstellenbetrieb geben wir an Ihren Lieferanten weiter.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Preisblatt.
Damit der Einbau eines intelligenten Messsystems (iMSys) bei Ihnen reibungslos erfolgen kann, haben wir eine Übersicht zusammengestellt, die Ihnen dabei hilft, Ihre bestehende Zählerverteilung einzuschätzen.Wir geben Ihnen eine Orientierung, ob Ihre Zähleranlage bereits den aktuellen Anforderungen entspricht oder ob gegebenenfalls eine Modernisierung erforderlich ist.
Im weiteren Verlauf stellen wir typische Beispiele für Zählerverteilungen vor und erläutern die Merkmale einer modernen Anlage. Vergleichen Sie Ihre eigene Zählerverteilung mit diesen Beispielen, um einzuschätzen, ob Anpassungen notwendig sein könnten. Für eine verbindliche Bewertung sowie eventuell nötige Anpassungen empfehlen wir, einen qualifizierten Elektrofachbetrieb zu kontaktieren.
Beispiel einer veralteten Zählerverteilung
Merkmale:
• Stromzähler direkt auf der Wand/Holzplatte montiert
• Zählertafeln, z.B. aus Bakelit (schwarze Zählertafel)
Empfohlene Maßnahme:
• Diese Zählerverteilung entspricht nicht dem Stand der Technik und ist zu erneuern, da die technischen Voraussetzungen für den Einbau eines intelligenten Messsystems nicht geben sind.
Beispiel einer Zählerverteilung mit geringem Anpassungsbedarf
Merkmale:
• Kein Überspannungsschutz im Anschlussraum
• Keine separate Absicherung der
Kommunikationseinheit
Empfohlene Maßnahme:
• Bei Anlagen, ähnlich dieser Ansicht, ist nach Rücksprache mit einem Elektro-Fachbetrieb möglicherweise eine Ertüchtigung für den Einbau eines intelligenten Messsystems möglich.
Beispiel einer modernen Zählerverteilung
In Anlagen, die dieser Darstellung ähneln, ist der Einbau eines intelligenten Messsystems möglich.
Merkmale:
• Überspannungsschutz im Anschlussraum
• Separate Absicherung der Kommunikationseinheit
• Platz für zukünftige Erweiterungen
• Raum für APZ (Abschlusspunkt Zählerplatz)
Einschätzung:
• Diese Zählerverteilung entspricht bereits den modernen Anforderungen und muss in der Regel nicht ertüchtigt werden.
Allgemeine Informationen zum Einbau der intelligenten Messsysteme finden Sie bei der Bundesnetzagentur.
Unsere technischen Anschlussbedingungen, welche die Mindestanforderungen für den Anschluss und Betrieb von elektrischen Anlagen am Niederspannungsnetz festlegt, finden Sie hier:
Alles rund um das Thema steuerbarer Verbrauchseinrichtungen finden Sie hier:
Bei Fragen zum geplanten Einbau Ihres neuen intelligenten Messsystems wenden Sie sich gern an unseren Kundenservice.
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