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Hinweis: Alle mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder. Erst, wenn alle fünf Seiten des Formulars ausgewählt und die Pflichtfelder korrekt ausgefüllt sind, kann das Formular über den Button "Formular abschicken" versendet werden.
Angaben zum Anlagenbetreiber
Angaben zur Abrechnung

Brutto (19%)

Bankverbindung für Erstattung

Angaben zur Photovoltaikanlage
Angaben zum Stromspeicher
Anmeldung beim Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur
Ihre Registrierung im MaStR können Sie über den folgenden Link aufrufen: Marktstammdatenregister

Photovoltaikanlage

Speicher

Erklärung
Alle mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder. Erst, wenn alle fünf Seiten des Formulars ausgewählt und die Pflichtfelder korrekt ausgefüllt sind, kann das Formular über den Button "Formular abschicken" versendet werden.
Hinweis 1:
Die Höhe der zu zahlenden Umsatzsteuer hängt von der unternehmerischen Tätigkeit des Anlagenbetreibers ab. Details dazu können beim zuständigen Finanzamt oder Steuerberater erfragt werden.
Hinweis 2:
Laut §1 Abs. 3 NAV (Niederspannungsanschlussverordnung) ist ein Anschlussnutzer jeder Letztverbraucher, der im Rahmen eines Anschlussnutzungsverhältnisses einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Elektrizität nutzt (z.B. Mieter).
Hinweis 3:
An diesem Tag war die PV-Anlage dauerhaft, am vorgesehenen Ort, betriebsbereit installiert und bereit Strom zu erzeugen. Der Zählereinbau muss noch nicht erfolgt sein. Genauere Infos siehe §3 Nr. 30 EEG.
Hinweis 4:
Die Speicherkapazität gibt an, wie viele Kilowattstunden (kWh) der Speicher aufnehmen kann.
Hinweis 5:
Bitte tragen Sie hier die Herstellerangaben zur Speicherleistung ein. Sie finden diese Angaben auf dem technischen Datenblatt Ihres Installateurs.
Hinweis 6:
Auswahlmöglichkeiten: Lithium-Batterie/ Blei-Batterie/ Hochtemperaturbatterie/ Nickel-Batterie/ Sonstige Batterie
Hinweis 7:
Der Stromspeicher hat einen eigenen Wechselrichter und die Kopplung findet im Wechselstrom (AC) statt.
Hinweis 8:
Einheiten sind im Gleichstrom (DC) verbunden und verwenden einen gemeinsamen Wechselrichter.
Hinweis 9:
Speicher wird ausschließlich nur aus erneuerbaren Energien Anlagen oder aus Grubengas befüllt. (Anlagen gem. § 3 Nr. 1 EEG)
Hinweis 10:
Speicher wird aus Anlagen gem. § 3 Nr. 1 EEG und weiteren KWK- oder sonstigen Stromerzeugungsanlagen befüllt.
Hinweis 11:
Bitte beachten Sie, dass nach Anmeldung Ihrer Anlage/n im MaStR eine Netzbetreiberprüfung erfolgt. Sollte es hierbei zu Datenabweichungen zwischen den bei uns und bei der Bundesnetzagentur gemachten Angaben kommen, erhalten Sie im MaStR eine separate Information zur Datenkorrektur.
Hinweis 12:
Die fehlende Registrierung im Marktstammdatenregister hemmt die Auszahlung von Förderzahlungen (§ 23 MaStRV). Der Netzbetreiber kann die auflaufenden Förderansprüche erst nach der Registrierung im Marktstammdatenregister auszahlen.
Hinweis 13:
Die MaStR-Nummer der EEG-Anlage wird erst vergeben, wenn für die EEG-Anlage im MaStR der Status „in Betrieb“ erfolgt ist!

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ich habe noch keine Steuernummer. Was soll ich angeben?
Meine Anschlusszusage ist abgelaufen. Was muss ich tun?
Ich möchte meine Anlage erweitern/ verändern. Was muss ich tun?
Welche Voraussetzungen müssen zur Inbetriebnahme erfüllt werden?
Wie kann ich einen Zähler beantragen?
Die EEG-Förderung ist ausgelaufen. Was muss ich tun?
Lohnt sich die Umrüstung auf Eigenverbrauch für mich?
Bekomme ich einen Einspeisevertrag?
Wird mein eingespeister Strom nach Ablauf der 20 Jahre weiter vergütet?
Ich habe ein Ticket im Marktstammdatenregister (MaStR) erhalten und werde zu einer Datenkorrektur aufgefordert. Was muss ich tun?
Was passiert, wenn ich mich nicht registriere (MaStR)?
Meine Daten haben sich geändert. Was muss ich tun?
Ich habe keinen Internetzugang. Wie nehme ich die Registrierung (MaStR) vor?
Wer muss meine Anlage im Marktstammdatenregister registrieren?