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Strom

Netzzugang:

Unseren Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag gemäß Beschluss der Bundesnetzagentur (BK6-20-160) inklusive Kontaktdatenblatt und Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI-Vereinbarung) finden Sie hier.

Netzentgelte:

Das aktuelle Preisblatt unserer Netzentgelte sowie die Preisblätter der zwei vorangegangenen Jahre finden Sie hier.

Individuelle Netzentgelte

Letztverbrauchern haben gemäß §19 Abs. 2 StromNEV unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf ein individuelles Netzentgelt. Hier können Sie unser Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV für die Jahre 2022 und 2023 herunterladen.

Preis für Mehr- / Mindermengen

Gemäß § 13 Abs. 3 StromNZV sind durch die Netzbetreiber einheitliche Preise für Mehr- und Mindermengen auf der Grundlage monatlicher Marktpreise zu berechnen und im Internet zu veröffentlichen. 
 
Die Stadtwerke Coesfeld GmbH erstellt die Mehr-/Mindermengenabrechnung auf Grundlage der vom BDEW veröffentlichten Preise für Mehr- und Mindermengen.

Veröffentlichte Preise für Mehr- und Mindermengen des BDEW