Information nach § 37 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Am 2. September 2016 ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Kraft getreten. Dieses regelt den Messstellenbetrieb im Energiebereich und sieht insbesondere die schrittweise Ausstattung der Letztverbraucher und Anlagenbetreiber mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ab 2017 vor.
Die stetig steigende, stark schwankende und vorrangig einspeisende Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erfordert es, Stromerzeugung, Stromnetze und Stromverbrauch effizient und intelligent miteinander zu verknüpfen und gleichwohl mit dem sich ändernden Verbrauchsverhalten auszubalancieren.
Die Netze sollen stabil gesteuert und der erneuerbare Strom dorthin transportiert werden, wo er verbraucht wird.
Intelligente Messsysteme bilden die Basisinfrastruktur zum Aufbau solcher intelligenter Netze.
Der Messstellenbetrieb für digitale Messtechnik ist Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Die Stadtwerke Coesfeld GmbH nimmt als Betreiber des Energieversorgungsnetzes in ihrem Netzgebiet die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers wahr und ist somit für die Installation der modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsysteme verantwortlich.
Moderne Messeinrichtung – mME
Eine moderne Messeinrichtung ist eine Messeinrichtung, die den tatsächlichen Stromverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt. Sie kann mit Hilfe eines Smart-Meter-Gateways sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden.
Intelligentes Messsystem – iMSys
Ein intelligentes Messsystem ist eine über ein Smart-Meter-Gateway in ein Kommunikationsnetz eingebundene moderne Messeinrichtung und bildet den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit ab.
Neben der Einbindung in das Netz gewährt das Smart-Meter-Gateway den Datenschutz und die Datensicherheit sowie die Erfassung, die Verarbeitung und Versendung von Daten.
Mit einem intelligenten Messsystem kann der Letztverbraucher seinen Energieverbrauch besser beurteilen und Maßnahmen zur Energieeinsparung treffen.
Nach dem Messstellenbetriebsgesetz sind Zählpunkte von Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 kWh sowie Einspeiseanlagen mit mehr als 7 kW installierter Leistung mit intelligenten Messsystemen verpflichtend auszustatten. Diese Ausstattungspflicht betrifft auch Letztverbraucher, die mit dem Netzbetreiber eine Vereinbarung über steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG geschlossen haben.
Der grundzuständige Messstellenbetreiber kann Letztverbraucher und Einspeiseanlagen auch unterhalb der oben genannten Grenzwerte optional mit intelligenten Messsystemen ausstatten.
Von der Umbauverpflichtung im Netzgebiet der Stadtwerke Coesfeld GmbH sind insgesamt ca. 21.000 Zählpunkte betroffen.
Gemäß Messstellenbetriebsgesetz werden die im Netzgebiet der Stadtwerke Coesfeld GmbH betroffenen Netzkunden mit einer Vorlaufzeit von drei Monaten über den vorgesehenen Einbau moderner Messeinrichtungen bzw. intelligenter Messsysteme schriftlich informiert.
„Die Entgelte für den grundzuständigen Messstellenbetrieb gemäß Messstellenbetriebsgesetz“ für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen können dem Preisblatt auf unserer Homepage entnommen werden. Sie finden den Link unterhalb dieses Textes unter "Download".
Die im Preisblatt enthaltenen Preise für digitale Messtechnik beinhalten sowohl Standard- als auch Zusatzleistungen nach § 35 MsbG:
Als Standardleistung für moderne Messeinrichtungen gilt die Durchführung des Messstellenbetriebes, hierunter fällt:
- der Einbau, Betrieb und die Wartung der Messeinrichtung
- die eichrechtskonforme Messung der entnommenen, verbrauchten und eingespeisten Energie sowie die Messwertaufbereitung
- der technische Betrieb der Messstelle
- die form- und fristgerechte Datenübertragung der jährlichen Arbeitswerte
- die manuelle Erfassung der Zählerstände durch Dienstleister der Stadtwerke Coesfeld GmbH
Als Standardleistung für intelligente Messsysteme gilt:
- die Plausibilisierung und Ersatzwertbildung im Smart-Meter-Gateway und die standardmäßig erforderliche Datenkommunikation
- bei Letztverbrauchern mit einem Jahresverbrauch von höchstens 10.000 Kilowattstunden maximal die tägliche Bereitstellung von Zählerstandsgangdaten des Vortages ggü. dem Energielieferanten und Netzbetreiber
- die Bereitstellung von Informationen wie z. B. den tatsächlichen Energieverbrauch oder die tatsächliche Nutzungszeit nach § 61 MsbG an eine Kundenanzeige oder ein Online-Portal
- die Bereitstellung von Informationen über das Potenzial intelligenter Messsysteme z.B. hinsichtlich der Überwachung des Energieverbrauchs gem.§ 35 | Nr. 4 MsbG
- das Bereithalten einer Kommunikationslösung, mit der bis zu zweimal am Tag eine Änderung des Schaltprofils sowie einmal täglich die Übermittlung eines Netzzustandsdatums herbeigeführt werden kann
- die Anbindung von Erzeugungsanlagen nach EEG und KWKG
- die Anbindung von Messeinrichtungen für Gas
- die Erfüllung der Pflichten zu Geschäftsprozessen, Datenformaten und Abrechnungsprozessen, Verträgen oder zur Bilanzierung
Zusatzleistungen sind u. a.:
- die Bereitstellung von Strom- und Spannungswandlern sowie Schaltuhren
- die Nutzung eines intelligenten Messsystems als Vorkassesystem
- die Herstellung der Steuerbarkeit von Anlagen nach dem EEG oder KWKG
Downloads
Für den Fall, dass Sie nur die Messdienstleistung durchführen möchten, gilt der Messrahmenvertrag der Bundesnetzagentur.
Ansprechpartner
Elmar Huesmann
02863 9567-730
e.huesmann@emergy.de