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Unseriöse Haustürgeschäfte im Energiebereich

Stadtwerke warnen Kunden vor kriminellen Haustürverkäufern

Coesfeld. Aktuell häufen sich die Anrufe von verunsicherten Kunden bei den Stadtwerken Coesfeld. Mehrere unbekannte Personen haben sich in den vergangenen Tagen zu Unrecht als Mitarbeiter bzw. als Geschäftspartner der Stadtwerke Coesfeld ausgegeben.

Die bisher unbekannten Personen klingelten an der Haustür und gaben vor, den Stromzähler kontrollieren zu müssen. Die Männer hätten sehr vehement darauf gedrängt, doch endlich die Tür zu öffnen und in einigen Fällen „sogar den Fuß in die Tür gestellt“. Bei dieser Gelegenheit wurden neue Stromtarife oder auch Zusatzversorgungsverträge angeboten. Vor Ort wurde dann die Zählernummern und die Zählerstände notiert.

„Wir führen keine Tarif- oder Energieberatungen an der Haustür durch“, sagt Birgit Nießing, Fachbereichsleiterin Kundenservices bei den Stadtwerken Coesfeld. Auch warnt sie vor der Herausgabe sensibler Daten, denn „damit kann es zu ungewollten und unrechtmäßigen Vertragsabschlüssen kommen.‘“

Die Rechtslage bei Haustürgeschäften

Die Verbraucherzentrale weist auch auf die Rechtslage bei Haustürgeschäften hin: Wurde einen Vertrag an der Haustür abgeschlossen, sei der Vertrag zwar wirksam, könne aber in aller Regel widerrufen werden. Durch einen Widerruf sei man nicht mehr an den Vertrag gebunden. Die Widerrufsfrist laufe aber unabhängig vom Zeitpunkt, zu dem der Vertrag geschlossen wurde, erst mit ordnungsgemäßer Belehrung über das Widerrufsrecht. Ab dem Tag, an dem diese Belehrung beim Verbraucher oder der Verbraucherin eingeht, habe dieser bzw. diese 14 Tage Zeit, einen Widerruf abzusenden.