Online zum Energiepass mit Ihren Stadtwerken im Münsterland
Mit ein paar Klicks zum Gebäudeenergieausweis
Die Stadtwerke Coesfeld unterstützen Hauseigentümer dabei, die Energieeffizienz Ihrer Immobilien zu ermitteln. Sie benötigen nur Ihre Heizkostenabrechnungen der vergangenen drei Jahre und einen Internet-Anschluss.
Seit dem 1. Juli 2008 herrscht in Deutschland Ausweispflicht für alle Wohngebäude, die vor 1965 gebaut worden sind. Für Eigentümer jüngerer Häuser lief am 1. Januar 2009 die Schonfrist ab. Wer künftig ein Wohnhaus oder ein Bürogebäude vermieten oder verkaufen möchte, muss vor Vertragsabschluss den Energieausweis vorlegen.
Die Stadtwerke bieten den Energieausweis an, der auf dem tatsächlichen Verbrauch basiert. Und so funktioniert's: Der Energie-Kunde gibt die Daten – Heizkosten der vergangenen drei Abrechnungsjahre, Gebäudenutzfläche und eventuell Leerstände – in ein Internet-Formular ein. Die Stadtwerke werten sie aus und schicken den Verbrauchsausweis per Post zu. Das dauert im Durchschnitt rund zehn Tage.
Für unsere Energie-Kunden ist dieser Service besonders günstig. 30 Euro kostet für Sie der Energieausweis für ein Ein- oder Zweifamilienhaus, was damit deutlich preisgünstiger ist als sonst üblich.
Gebäudeenergieausweis bestellen
![]() | Mehr Informationen zum Energieausweis: Martin Sommer |
Der Gebäudeenergieausweis
Der Energieausweis weist die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes aus. Grundlage ist eine Richtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2003, die in Deutschland mit dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und der Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV) umgesetzt wurde.
Wann gilt er?
In drei Stufen wurde der Ausweis für Eigentümer zur gesetzlichen Pflicht: bei Wohngebäuden, die vor 1965 gebaut wurden, seit dem 1. Juli 2008, bei Wohngebäuden, die nach 1965 errichtet wurden, seit dem 1. Januar 2009, bei Verwaltungsgebäuden, Schulen oder Gewerbeimmobilien seit dem 1. Juli 2009.
Worüber informiert er?
Der Energieausweis muss Kennwerte über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes, Werte im Vergleich zu anderen Gebäuden und Modernisierungsempfehlungen enthalten. Bei Nichtwohngebäuden werden zusätzlich Kennwerte für Beleuchtung und Klimatisierung ermittelt.
Welche Arten gibt es?
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Beim Verbrauchsausweis erfolgt die Einordnung mit Hilfe eines Energieverbrauchskennwertes, der aus dem Energieverbrauch von drei aufeinanderfolgenden Jahren ermittelt wird. Für den Bedarfsausweis wird auf Grundlage der energetischen Qualität von Gebäudehülle und haustechnischen Anlagen der Energiebedarf ermittelt.
Wer braucht welchen Ausweis?
Der Gesetzgeber verlangt nur für Wohngebäude mit maximal vier Wohnungen einen aufwendigen Bedarfsausweis, wenn das Haus die Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1977 nicht erfüllt. Für alle anderen Gebäude reicht der einfache Verbrauchsausweis. Rechtlich vorgeschrieben ist der Energieausweis natürlich nur, wenn das Gebäude vermietet oder verkauft werden soll.
Wie teuer ist der Ausweis?
Nach Schätzungen des Wirtschaftsministeriums NRW sind Verbrauchsausweise für Ein- und Zweifamilienhäuser ab etwa 50 Euro zu bekommen, Bedarfsausweise ab 250 Euro.
Wer darf ihn ausstellen?
Energieausweise dürfen unter anderem Architekten, Ingenieure, Techniker und Energieberater im Handwerk ausstellen. Ihre fachliche Eignung müssen sie nachweisen.
Mehr Informationen
http://www.energieagentur.nrw.de/
http://www.mein-haus-spart.de/



m.sommer-at-stadtwerke-coesfeld.de