Nähe. Kraft. Bewegung.

Aktuelle Nachrichten

  • Fair und nah, günstig und gut! Für Sie und die Region aktiv. Weil wir so nah sind, sind wir sofort für Sie da! Ob eine Belieferung auch in Ihrer Region möglich ist erfahren Sie über unsere PLZ-Suche.
  • Stadtwerke wechseln Stromzähler Die Stadtwerke Coesfeld GmbH werden ab dem 21. Mai 2012 mit dem turnusmäßigen Auswechseln der Stromzähler beginnen. Etwa 3000 Stromzähler werden bei dieser Aktion im Versorgungsgebiet der Stadtwerke gewechselt.
  • Die Natur ist die beste Apotheke Die Stadtwerke Coesfeld GmbH haben dem Heimat- und Verkehrsverein Lette am Freitag, dem 27. April 2012 einen Scheck in Höhe von 500 Euro überreicht.

Erzeugungsanlage

Anschluss einer Erzeugungsanlage

Im ersten Schritt füllen Sie bitte einen Antrag auf Anschluss einer Erzeugungsanlage aus und reichen Sie ihn bei uns an der Dülmener Straße 80 ein.

Die Stadtwerke Coesfeld GmbH wird Ihre geplante Anlage dann –für Sie kostenfrei- auf ihre Netzverträglichkeit prüfen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dieser Vorgang aufgrund des Anfragevorkommens und der Komplexität der Prüfung einige Wochen dauern kann.

Sobald die Ergebnisse zum Anschluss Ihrer Anlage ermittelt sind, werden wir Sie schriftlich benachrichtigen.

Einspeisemanagement

§ 6 EEG 2012 fordert den Einbau einer Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung, auf die der Netzbetreiber zugreifen darf.

Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die von der Einbaupflicht betroffenen Anlagen:

PVA ≤ 30 kW

PVA > 30 kW
≤ 100 kW

EZA > 100 kW

PVA > 100 kW

Inbetriebnahme

ab 01.01.
2012

01.01.2009 bis
31.12.2011

ab 01.01.
2012

ab 01.01.
2012

vor 01.01.
2012

technische
Einrichtung zur Leistungs-
minderung

X

X

X

X

X

Einrichtung zur
Abrufung der Ist-Einspeisung

X

X

Wirkleistungs-
begrenzung auf 70 %

(X)

Einbaupflicht

ab 01.01.
2012

bis
01.01.
2014

ab 01.01.
2012

ab 01.01.
2012

bis 01.07.
2012

(X): Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis 30 kW können entweder eine Einrichtung zur Leistungsreduzierung einbauen oder die maximale Wirkleistungseinspeisung am Netzverknüpfungspunkt auf 70 % der Gesamtleistung begrenzen.

(PVA: Photovoltaikanlage, EZA: Erzeugungsanlage)

 

Niederspannungsnetz

Technische Anforderungen:

Die Anforderungen bzgl. Kabelanbindung zur Anlage, Schutztechnik sowie sonstige Anforderungen sind von Ihrem zugelassenen Elektroinstallationsunternehmen unter Berücksichtigung der geltenden technischen Regeln, insbesondere der VDE-Vorschriften, der VDE-AR-N 4105 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ sowie der Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Nieder-spannungsnetz TAB 2007 festzulegen.
 
Die VDEW / VDN – Richtlinie „Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz mit VDN – Ergänzungen 2005“, welche durch die VDE-R 4105 am 01.08.2011 ab-gelöst wurde, darf für Photovoltaikanlagen noch bis zum 01.01.2012 und für alle anderen Erzeugungsanlagen noch bis zum 01.07.2012 angewendet werden. Es gilt das Inbetriebsetzungsdatum der Erzeugungsanlage.
 
Die VDE-AR-N 4105 kann über folgenden Verlag bezogen werden:
Beuth Verlag GmbH
Burggrafenstraße 6
10787 Berlin
www.beuth.de

Kundeneigene Zähler

Gemäß § 7 EEG 2012 dürfen Einspeiszähler nur noch von dem zuständigen Netzbetreiber, in diesem Fall die Stadtwerke Coesfeld GmbH, oder einem fachkundigen Dritten eingebaut und verwaltet werden.

Der Einbau kundeneigener Zähler ist daher ab dem 01.01.2012 nicht mehr zulässig.

Inbetriebnahmeverfahren

Die Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage nimmt der Anlagenerrichter vor und ist eine Woche im voraus bei der Stadtwerke Coesfeld GmbH anzuzeigen. Über die Inbetriebnahme ist durch den Anlagenerrichter ein Inbetriebsetzungsprotokoll an-zufertigen. Das ausgefüllte Inbetriebsetzungsprotokoll verbleibt beim Anlagenbe-treiber und ist zum Nachweis der durchgeführten Prüfungen aufzubewahren. Den Stadtwerken Coesfeld ist eine Kopie auszuhändigen.

Zur Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Katasterplan mit Grundstücksgrenzen und Aufstellungsort der Erzeugungsanlage
  • Belegungsplan der Dachfläche (nur bei Photovoltaikanlagen)
  • Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage mit Daten der eingesetzten Betriebsmittel inkl. Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen
  • Konformitätsnachweis und Prüfbericht für jede Erzeugungseinheit und den Netz- und Anlagenschutz
  • Original–Inbetriebsetzungsantrag (Zählerantrag) des Versorgers (keine Kopien / Faxe etc.)
  • Kopie des Inbetriebsetzungsprotokolls für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz der Stadtwerke Coesfeld GmbH (einzureichen nach er-folgter Inbetriebnahme)
  • Eichschein und Datenerfassungsbogen des Einspeisezählers, wenn nicht von den Stadtwerken bezogen
  • Kopie des Installateur–Ausweises
  • Datenblatt / Beschreibung der technischen oder betrieblichen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung

 Downloads:

Mittelspannungsnetz

Technische Anforderungen:

Die Anforderungen bzgl. Kabelanbindung zur Anlage, Schutztechnik sowie sonstige Anforderungen sind von einem zugelassenen Elektroinstallationsunternehmen unter Berücksichtigung der geltenden technischen Regeln, insbesondere der VDE-Vorschriften, der VDEW / VDN - Richtlinien „Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz (bdew, Juni 2008)“ sowie „TAB Mittelspannung (bdew, Mai 2008)“ festzulegen.

Die Eigenerzeugungsanlage ist so zu errichten und zu betreiben, dass keine störenden Rückwirkungen auf unser Netz und die Kundenanlagen erfolgen.

Inbetriebnahmeverfahren:

Die Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage nimmt der Anlagenerrichter vor und ist eine Woche im voraus bei der Stadtwerke Coesfeld GmbH anzuzeigen. Über die Inbetriebnahme ist durch den Anlagenerrichter ein Inbetriebsetzungsprotokoll anzufertigen. Das ausgefüllte Inbetriebsetzungsprotokoll verbleibt beim Anlagen-betreiber und ist zum Nachweis der durchgeführten Prüfungen aufzubewahren. Den Stadtwerken Coesfeld ist eine Kopie auszuhändigen.

Zur Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Katasterplan mit Grundstücksgrenzen und Aufstellungsort der Erzeugungsanlage
  • Belegungsplan der Dachfläche
  • Übersichtsschaltplan der gesamten elektrischen Anlage mit Daten der eingesetzten Betriebsmittel (einpolige Darstellung)
  • Konformitätsbescheinigungen der installierten Bauteile
  • Original–Inbetriebsetzungsantrag (Zählerantrag) des Versorgers (keine Kopien / Faxe etc.)
  • Eichschein des Einspeisezählers, wenn nicht von den Stadtwerken bezogen
  • Kopie des Installateur–Ausweises
  • Einheitenzertifikat gemäß technischer Richtlinie „Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz“
  • Anlagenzertifikat gemäß technischer Richtlinie „Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz“
  • Datenblatt / Beschreibung der technischen oder betrieblichen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung
  • Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen des Versorgers gemäß technischer Richtlinie „Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz“
  • Inbetriebsetzungsprotokoll für Anschlussanlagen des Versorgers gemäß technischer Richtlinie „Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz

Downloads: